Mein Kirchenaustritt

Anbei die Dokumentation zu meinem Kirchenaustritt. Es geht freilich auch einfacher (siehe Hinweise am Schluss des Artikels), aber so geht es halt auch. Statt einen Musterbrief zu versenden, kann man auch eigenständig seine Gedanken formulieren. Das habe ich wie folgt getan:

1) Kirchenaustrittsschreiben vom 2. Dezember 2009
2) Am 7. Dezember teilte mir der Dorfpfarrer den Wunsch nach einem Gespräch mit, welches dann am 13. Dezember auch stattfand.
3) Am 13. Dezember erhielt ich die Bestätigung des Kirchenaustritts, mitsamt dem ausdrücklichen Bedauern kirchlicherseits. Im Schreiben wird formuliert: «Es ist unsere Hoffnung und unser Gebet, dass dieser Moment der Verwirrung nicht von Dauer ist.»

Valentin Abgottspon
Schlüëchtji
3933 Staldenried

Staldenried, 2. Dezember 2009

Pfarrei Staldenried
z. Hd. Titus Offor
3933 Staldenried

Austritt aus der römisch-katholischen Kirche

Sehr Geehrte,

mit diesem Schreiben und mit sofortiger Wirkung trete ich aus der römisch-katholischen Kirche aus.

Ein Rechtfertigungszwang meinerseits besteht nicht (Artikel 15.4 der Bundesverfassung). Trotzdem mag es hilfreich erscheinen, wenn ich hier ein paar Gedanken dazu anbringe:

Es bewegen mich viele Gründe zu dieser Handlung. Da ich überzeugter Säkularist und Atheist bin, kann es einfach nicht mehr angehen, dass ich (wenn auch schon seit vielen Jahren nur noch in der Kartei oder dem Mitgliederverzeichnis) Mitglied einer Kirche bin. Aus familiären und gesellschaftlichen Gründen ist der Austritt von mir immer wieder hinausgezögert worden. Ich finde das mittlerweile intellektuell nicht mehr redlich oder erträglich.

Jeder Franken an Steuergeld, der in diese Richtung fliesst, ist für mich ein Franken zu viel. (Bischof Richardson, Vertuschung von (Kindes-)Misshandlungen durch die Kirche/den Vatikan, die Haltung gegenüber Homosexuellen, Position bei Verhütungsmitteln …)

Es wäre noch vieles anzuführen. Problematisch scheint mir im Spezielleren, dass heute und in West- und Mitteleuropa sich die Kirche vieles auf die Fahnen schreibt, das nicht von ihr, sondern gegen sie von der Aufklärung durchgesetzt wurde. (Menschenrechte, ethischer Liberalismus, Gleichberechtigung, ein gewisses Mass an Prosperität durch Wissenschaft und Technik etcpp.) Auf vielen Feldern ist die Macht der Kirche noch nicht gebrochen. Auch daher scheint es mir umso wichtiger, dass gerade ein Mensch wie ich – im Dienste der Menschen stehend – aus der Kirche austritt, allem Religiösen widersagt und dazu auch mehr oder weniger öffentlich steht.

Es ist hier nicht der Ort, diesen ganzen Komplex weiter zu erörtern. Es gibt dazu genügend Bücher.

Es ist mir jedoch ein Anliegen zu bemerken, dass ich nicht aus irgendeinem Trotze heraus austrete. Es sind vor allem Bildung, Erfahrung, Wissen und ein Quentchen Intelligenz, die mich dazu zwingen. Es ist nicht etwa denkerische Faulheit oder Bequemlichkeit, an Sakramenten teilzunehmen oder irgendeine «Defizienz» der Empfindungsfäghikeit dem «Höheren» gegenüber. Es ist die tief empfundene Überzeugung, dass dieser Weg der falsche ist. Und selbst wenn Sie die Apostasie eines Getauften nicht ernst nehmen wollen (oder akzeptieren; gemäss Theologie/Kirchenrecht bleibe ich angeblich auch als aus der Amtskirche ausgetretene Person ein Christ), so versichere ich Ihnen: Ich bin nicht weiterhin Christ. Ich betrachte dieses Schreiben also auch als Zeugnis oder Ritual meiner Ent-Taufung, meiner Ent-Konfirmation. Meine mehr oder weniger feierliche Entchristianisierung also.

Wollen Sie mir bitte den Austritt schriftlich bestätigen, damit ich diesen Sachverhalt auch den weltlichen Behörden mitteilen kann (betrifft Register und steuerliche Belange). Löschen Sie zudem bitte alle persönlichen Daten und Dokumente, die sich auf mich beziehen. Allfällige Einträge im Kirchenbuch, Taufregister und Ähnlichem sind ebenfalls zu löschen. Für den Fall, dass dies nicht vorgesehen ist, sind sie zumindest um die Information des Austrittes zu ergänzen.

Detaillierte Angaben zur Person: Valentin Abgottspon, des Alfred, geboren am 25. September 1979.

Mit freundlichen Grüssen,

Valentin Abgottspon

Kirchenaustritt

Bitte um Gespräch

Austrittsbestätigung mit Bedauernsbekundung und Besserungswunsch

Beim ursprünglichen Austrittsbrief wären folgende Fehler zu korrigieren:

    Statt «Bischof Richardson» müsste es freilich «Bischof Williamson» heissen
    und bei der «Empfindungsfähigkeit» hat sich ein Vertipper eingeschlichen.

Aber für die historisch-kritische Abgottspon-Ausgabe wurde der Originalbrief hier unverändert publiziert.

Die einfachere Variante wäre:
a) Schweizer aus normalen Kantonen folgen den Hinweisen auf www.frei-denken.ch, da ist ein Musterbrief zum Kirchenaustritt vorhanden. Üblicherweise leitet man die Austrittsbestätigung dann an die Wohngemeinde weiter und braucht fürderhin keine Kirchensteuer mehr zu entrichten. Falls es beim Austritt Probleme gibt oder Fragen auftauchen, hilft die Geschäftsstelle der Freidenker-Vereinigung der Schweiz weiter.
b) Für Walliser haben wir ein eigenes Formular kreiert. Wir haben schon Haarsträubendes erlebt, was den Kirchenaustritt (oder dessen Verschleppung und Verunmöglichung durch Priester) angeht. Wir sind um eine Rückmeldung bei Schwierigkeiten dankbar. Bei vielen Gemeinden muss man das Formular zur Rückforderung des Kultusbeitrages jedes Jahr erneut der Steuererklärung beilegen. Auch hier wären wir über eine Rückmeldung, wie das von den verschiedenen Gemeinden gehandhabt wird dankbar.

Kirchenaustritt01
Kirchenaustritt02
Kirchenaustritt03

Über Valentin Abgottspon

Philosoph, Germanist, Lehrer. Wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte, und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen.
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9 Responses to Mein Kirchenaustritt

  1. Ist auch als Test gedacht, wie die Twitter- und Facebook-Integration so funktioniert.

  2. raskalnikow sagt:

    Eine absolute Frechheit ist der Schlusssatz der Austrittsbestätigung: «…, dass dieser Moment der Verwirrung nicht von Dauer ist.»
    Werden alle austretenden Katholiken – in einem offiziellen Schreiben(!) – derart beleidigt?
    Wenn man jetzt umgehend zurückschreiben würde, dass man selbst sehr luzide sei und sich ganz im Gegenteil um die Wahnvorstellungen seiner katholischen Mitbürger sorge – ja dann würde es wieder heissen: So ein gehässiger (oder «militanter») Atheist!

  3. MS sagt:

    Da manifestiert sich der Geist der RKK in seiner ganzen dumm-dreisten Selbstgerechtigkeit. Aber was will man anderes erwarten von dieser Institution?

  4. Corinne sagt:

    Das isch ja komplett gsteert! Mal lüegu was mi hiä ds Bäru mima Üstritt erwartut… Merci für alli Infos!

  5. Jenny K sagt:

    Ich bin Atheistin. Eine Anmassung ist es hingegen aus dem kläglichen Versuch der intelligenz-versierten Argumentation einen Austritt zu formulieren. Denn Glauben entzieht sich, aus Erfahrung, eines Solchen. Ist den letztlich der hier hochgepriesene Atheismus nichts anderes, als ein katholischer, sei es römischer Natur oder anderer Glaubensstilen ähnlicher, jeglicher empirischer Erfahrung fremder, Versuch die Welt zu deuten, was wir Menschen lieben zu tun, jedoch sich jeglichem Recht entzieht? Letztlich verbleibt kein Beweis für jenes oder solches und nur die Unendlichkeit der Dinge wird deren letzte und absolute wahrheitsgetreue Lösung preisgeben. Wohl bekomms.

  6. Lieber X,

    IM PRINZIP ist die Sache sehr einfach: Du nimmst das Austrittsschreiben bei http://www.frei-denken.ch/de/dienstleistungen/wegleitungen/kirchenaustritt/
    Für dich: Deutsch: http://www.frei-denken.ch/de/wp-content/uploads/2008/02/Austrittsschreiben.doc

    Sonderfall Wallis: http://www.frei-denken.ch/de/2008/02/faq-zum-kirchenaustritt/

    Ich kenne mein Taufdatum und meinen Taufort nicht, was soll ich tun?

    Diese Angaben sind für eine wirksame Austrittserklärung nicht nötig. Erfahrungsgemäss insistieren viele katholische Pfarreien auf diesen Angaben – ob aus Unkenntnis oder aus Schikane bleibe dahin gestellt. Schreiben Sie, dass Sie das nicht wissen und auf eine Meldung an die Taufgemeinde keinen Wert legen.

    Achtung: im Kt. Wallis ist seit 2011 gemäss Weisungen des Bistums für Katholiken die Taufgemeinde zuständig für die Bestätigung des Kirchenaustritts.

    Falls du also weisst, wo du getauft worden bist: Dahin senden. Falls du das nicht mehr wüsstest: Bei Wohngemeinde versuchen und bei Problemen an uns wenden.

    Oft senden dir die Priester dann einen Brief, in welchem sie zu einem Gespräch einladen, um das weglaufende Schäfchen vielleicht noch zum Umdenken zu bewegen oder auch um besser zu verstehen, was denn zum Austritt bewogen hat. Falls du zu diesem Gespräch gehen willst, darfst du natürlich. Falls du keine Lust dazu hast, kannst du auf das Austrittsformular vermerken: «Ich wünsche kein Gespräch mit Ihnen über meine Gründe zu führen. Bitte stellen Sie mir eine Austrittsbestätigung innert 14 Tagen zu.» (Auf dem Walliser Formular http://www.wallis.frei-denken.ch/wp-content/uploads/Kirchenaustrittserkl%C3%A4rung1.pdf steht das übrigens bereits draufgeschrieben.)

    Wir haben leider im Wallis schon allerhand erlebt, mittlerweile scheinen aber die Priester auch gemerkt zu haben, dass es schlecht ist, sich querzustellen. Führte immer mal wieder zu Medienberichten.

    Du kannst auch unsere Walliser Formulare verwenden: http://wallis.frei-denken.ch/?p=702

    Beim Link findest du auch Schema für Vorgehensweise. Das ist für Priester oder Pfarreiräte ganz gut geeignet, damit die nicht auf falsche Gedanken kommen/sich quer stellen.

    Eine WALLISER SPEZIALITÄT stellt die Rückforderung dar: http://wallis.frei-denken.ch/wp-content/uploads/R%C3%BCckforderung.pdf

    Das hat eigentlich mit dem Austritt nichts zu tun, aber ich nehme an, du willst die RKK so wenig wie möglich mitfinanzieren.

    Du solltest dem ersten solchen Rückforderungsgesuch die Austrittsbestätigung beilegen.

    Es gibt Gemeinden, die jährlich verlangen, dass du die Rückforderung wieder beilegst, es gibt aber auch Gemeinden, die erstatten dir den Kultusbetragsanteil dann einfach so in den zukünftigen Jahren zurück. Wir haben gehört, dass z.B. die Gemeinde Visp nach der ersten Rückforderung jeweils ohne weitere Rückforderung zurückerstattet.

    Ich würde auf Nummer sicher gehen, und es jedes Jahr ausdrucken und beilegen. Im Prinzip würde wohl sogar ein handschriftlicher Vermerk auf der Steuererklärung reichen.

    Ich hoffe, dir damit gedient zu haben. Und falls du das eingesparte Geld in Zukunft sinnvoller einsetzen willst, als es der RKK in den Rachen zu schmeissen: Hier kannst du der FVS beitreten: http://www.frei-denken.ch/de/aboutfvs/mitmachen/beitrittserklarung/
    Oder hier für ein gutes, säkulares, sinnvolles Projekt spenden: http://www.frei-denken.ch/de/2013/03/patenschaft-fur-dalit-gemeinde-hilfe-zur-selbsthilfe/

    Ich hoffe, dir geholfen zu haben. Ist jetzt ein langer Text geworden. Ist eigentlich einfacher, als es aussieht.

    LG, Valentino

  7. Leon sagt:

    ich glaube an Gott, aber nicht an so einen Unsinn was die Kirche zu ihrem Vorteil verzapft.
    Ich glaube dass alles was existiert ein Teil von Gott ist, und ein Teil davon schreibt gerade diesen Text. google > > pantheismus
    Damit erlebt Gott alle Varianten des Lebens, alle Lebewesen im Universum und Multiversum(?) und alles was es gibt.

    Wie viele Menschen kamen durch die Kirche um oder wurden gefoltert?
    Mehr als durch die Nazis?

    Komisch dass nur das HakenKREUTZ verboten ist …

    Von Deutschland abfliessende Idiotensteuer Live:
    http://www.live-counter.com/vatikan-einnahmen/

  8. In der Roten Anneliese vom Februar 2012 wurde ein Fall verzeichnet, bei dem wir mehr als ein Jahr dran bleiben mussten, um den Kirchenaustritt bestätigt zu bekommen.

    Für die Rückforderung des Kultusbeitrags (Formular der Steuererklärung beilegen: http://wallis.frei-denken.ch/?p=702 ) ist das Austrittsdatum relevant, nicht eine allfällige Bestätigung des Kirchenaustrittes.

    http://www.roteanneliese.ch/wp-content/uploads/2012_RA_Nr_221.pdf (Seite 5)

  9. Kirchenaustrittsberatung, 25. November 2019

    Hier ein etwas längerer Text. Ich habe mir die «Arbeit» gemacht, einigermassen ausführlich auf die Fragen zu antworten: Falls die Antworten für jemanden von euch hilfreich sind: Könnt ihr die viellicht auch mal brauchen? Falls ihr findet, ich hätte anders antworten sollen oder etwas falsch/ungenau ist: Korrigiert/kommentiert ihr allenfalls? Ich habe ein ganz Kleinwenig anonymisiert. Ich erhielt einige Fragen, hier dokumentiert/archiviert meine Antworten/Antwortversuche: Das alles ist nicht juristisch/kirchenrechtlich detailliert usw.

    1. Wie sieht es grundsätzlich mit dem Patenamt aus: Ich bin bereits Taufpate. Ist dies problematisch, kann ich von diesem Amt „enthoben“ werden? Müsste ein neuer Taufpate eingesetzt werden? Dies ist auch in Hinblick auf künftige kirchliche Feste (z.B. Erstkommunion) relevant. Können zukünftige Taufpatenamte angenommen werden? Es ist ja nicht so, dass ich komplett „ungläubig“ bin, ich habe jedoch mit der Kirche (Institution) meine Mühe. Bei meiner Freundin ist dies wohl weniger relevant, da sie bei einem protestantisch (schreibt man das so?) getauften Kind Taufpatin ist.

    Antwort 1: Das ist eine innerkirchliche Angelegenheit. Du sprichst ja wahrscheinlich von der römisch-katholischen Geschmacksrichtung. Ich bin kein Fachmann für kanonisches Recht, allerdings ist es IM GRUNDE tatsächlich so, dass, wer aus der röm-kath Kirche austritt: Damit (wohl) auch das (religiöse) «Amt» «Taufpate für XY» zu sein abgibt bzw. verliert. Für die meisten Menschen ist das eh egal. Mir ist kein Beispiel bekannt, dass sich XY einen neuen Paten «besorgt» hat, bzw. XY’s Eltern einen neuen Paten besorgt haben und eine «Ersatztaufe» vorgenommen hätte(n). Analoges gilt auch für «Firmpate», finde ich, meine ich. Es kann sein, dass ein in der Zwischenzeit ausggetretener Taufpate bei der Erstkommunion keine Funktion mehr übernehmen darf. Ich finde: Das darf die Kirche ja auch so handhaben. Falls du dazu eine genaue Antwort haben willst: Musst du dich wohl an die Kirche wenden. Ich vertrete da halt die Position: Pate/Getti wird heute im Grossen und Ganzen eh nicht mehr religiös verstanden. (So ist das auch mit den Namensfeiern/Willkommensfeiern, die ich und andere humanistische Ritualbegleiter gestalten http://www.humanistische-rituale.ch ww.der-freie-redner.ch ). Ich finde, grob gesagt: Wer aus der röm-kath Kirche austritt, aus Überzeugung, der darf das z.B. auch anlässlich Erstkommunion kundtun und falls die Erstkommunikantin dann halt die Erstkommunion ohne den Taufpaten in der Kirche erlebt: Vielleicht ist er dann nachher beim Fest dabei etcpp. Das müsstest du aber halt selber entscheiden. Durchmogeln ginge allenfalls auch, ich finde das aber halt wenig aufrichtig. Und – gerade in konservativen Gegenden – wie soll sich denn je mal etwas ändern, wenn alle immer wieder mitmachen, «weil man das halt so macht», auch wenn man an den ganzen Unfug nicht mehr glaubt?
    Portestantisch, oder in der Schweiz meist: evangelisch-reformiert: Die sind da bei kirchlichen Feiern tatsächlich meistens liberaler drauf. Sind auch keine «Sakramente».

    2. Wie sieht es mit der Möglichkeit einer allfälligen Taufe eines eigenen Kindes aus, wenn ich z.B. noch in der Kirche bin, meine Freundin jedoch nicht?

    Antwort 2: Das stellt MEISTENS kein grösseres Problem dar. Bist du aber z.B. katholisch und deine Frau/Freundin/Mutter eures Kindes ist evangelisch-reformiert oder konfessionsfrei oder buddhistisch: Dann GIBT es, sofern sich der katholische Priester an die Regeln hält meistens mindestens kleine Probleme oder Stolpersteine. Denn IM GRUNDE muss, wenn das Kind römisch-katholisch getauft werden soll: Dann auch deine Frau versichern, zusagen (und glaubi sogar schriftlich bestätigen), dass ihr dafür sorgen werdet, dass das Kind von euch den römisch-katholischen Glauben mitbekommt, also das ihr es römisch-katholisch erziehen werdet etc. Freilich: Es gibt viele Priester, die das nicht mehr soo eng sehen und handhaben. Im Alltag lügen sich da wohl einfach ganz viele Menschen ein bisschen an. Ich finde es schade, dann überhaupt noch eine solche Taufe anzustreben. Wieso nicht eine weltliche Willkommensfeier? Dann muss man nicht lügen, nicht sich selber anlügen, nicht die Gäste, nicht den Redner. Cf. https://www.youtube.com/watch?v=_ZcQNtjtmHk&t [youtube, meine/unsere Dienstleistungen, 27 Minuten, falls dich das interessiert] FALLS man also katholische Riten haben will: Muss man in dem Verein drin bleiben.

    3. Beerdigungsthematik: Ich gehe davon aus, dass bei Nichtmitgliedern der Kirche kein Beerdigungsgottesdienst abgehalten wird. Soweit ich informiert bin, kann der Leichnam jedoch auf dem Friedhof der Gemeinde beerdigt werden, falls dies erwünscht ist und die Gemeinde dies zulässt.

    Antwort 3: Fast alle Freidhöfe in der Schweiz gehören den Gemeinden. So z.B. auch jener von Staldenried. (Dort ist freilich verfassungswidrig noch die Vorschrift in Kraft, man MÜSSE ein Holzkreuz aufs Grab stellen, sofern das in den letzten paar Jahren nicht korrigiert wurde.) Nichtmitgliedern wird freilich nur in Ausnahmefällen der Priester (oder eine Diakonin etc.) einen römisch-katholischen Beerdigungsgottesdienst ausrichten. Die Dienstleistung wird allenfalls ausgerichtet, kostet aber dann etwas/mehr. Freidenkerinnen, Atheisten, Humanistinnen usw.: Organisieren sich diesbezüglich meistens auf dem freien Markt, oder eben in der Freidenker-Vereinigung. Abschiedsredner/Trauerredner: http://www.humanistische-rituale.ch Die meisten Gemeinden stellen auch einen Raum zur Verfügung, der religiös neutral gestaltet ist oder aus dem religiöse Symbole entfernt werden können, um dort die Abschiedsfeier zu organisieren. Die meisten Bestattungsunternehmen arbeiten prima mit nicht-christlichen und nicht-religiösen Redner*innen zusammen. Die Wohngemeinde muss nicht irgendwas «zulassen». Sie MUSS sogar dafür sorgen, dass Beisetzungsmodalitäten für alle bestehen. Leider wissen das nicht alle. Und z.B. gerade der Journalismus im Wallis tut quasi nix dafür/dagegen, dass die Leute diesbezüglich besser informiert werden.

    4. Falls keine Taufe der eigenen Kinder durchgeführt wird (siehe 2.): Dürfen dann trotzdem eine Patin und ein Pate bestimmt werden?

    Antwort 4: Selbstverständlich!!! Ich habe in den letzten paar Jahren etwa ein Dutzend Namensfeiern/Willkommensfeiern organisiert/gestaltet. KEINE Feier war ohne Getti/Gotta/Patin/Pate. Wir bei den humanistischen, freien Zeremonien sind aber halt: Nicht so rigide wie einige Katholen. Ich hatte auch Namensfeiern, in denen 3 oder 4 Personen Taufpat*innen waren. Anders als z.B. bei einem sehr konservativen Priester, der vielleicht in der Taufe sagt, wie wichtig es sei, dass die Taufpatinnen gefälligst für den Katholizismus sorgen sollen: Ist das in einer freien Feier eigentlich klar, dass (beispielsweise) ich sage: Dass es nicht bloss darum gehe, zu Weihnachten und zum Geburtstag Geschenke zu verteilen, sondern immer wieder da zu sein, zu helfen, beizustehen, und ZEIT zu SCHENKEN. Usw. blabla… :)
    Wenn ein Kind aber nicht (katholisch) getauft wird, so hat das Kind freilich keine katholischen Taufpaten gemäss Kirchenrecht. Wenn man katholische Taufpaten will: Muss man halt in der katholischen Kirche bleiben/sein und katholisch taufen.

    5. Wie verhält es sich mit der Kirchensteuer: Soweit ich das anhand der Formulare, welche du mir zugestellt hast, gesehen habe, kann diese zurückgefordert werden.

    Antwort 5: Ausführlich siehe: https://valabg.ch/?p=10#comment-962
    Kurz (zusammen-)gefasst: Im Wallis gibt es (bis auf Ausnahmen in 3 oder 4 Gemeinden) keine Kirchensteuer. JEDE und JEDER bezahlt die Kirche mit. Das ist wahrscheinlich sogar grundrechtswidrig, mindestens ist es unschön, intransparent etc. Wer ausgetreten ist oder keiner der «Landeskirchen» angehört: Sollte jedes Jahr der Steuererklärung unser Formular beilegen. Dann bekommt man übrigens nicht komplett zurück, was die Gemeinde der Kirche bezahlt, aber wenigstens einen Teil. Einige Gemeinden merken sich, dass man die Rückforderung gestellt hat (meines Wissens z.B. Visp) und erstatten den Anteil an Kultuskosten jählrich unaufgefordert zurück. Aber in Staldenried müsstest du ziemlich sicher jedes Jahr das Formular beilegen. (Grössenordnung «Normalverdiener»: Wahrscheinlich bekommst du dann 50 bis 150 Franken zurückerstattet.)

    6.  Können auch nach Austritt aus der Kirche Messen etc. besucht werden (z.B. Beerdigungsgottesdienste, Hochzeitsmessen, kirchliche Anlässe, bei denen ich mit der Musikgsellschaft anwesend bin/mitmusiziere)?

    Antwort 6: Grundsätzlich ja. Ich beispielsweise bin ja nun ein ausgesprochener und ausprechender Atheist und Kirchenkritiker. Aber als z.B. ein Freund aus dem Kochklub gestorben ist: War ich auch mal wieder in der Kirche. Freilich geht es mir bei fast jeder (insbesondere) katholischen Messe fast immer so wie in http://www.news.ch/Mariae+Himmelfahrtskommando+gegen+die+Vernunft/596249/detail.htm beschrieben:

    «Mir selber geschieht etwa Folgendes, wenn ich (aus familiären oder anderen Gründen) einer kirchlichen Beerdigung oder Hochzeit beiwohne: Ich muss unweigerlich immer wieder grinsen. Und an anderen Stellen legt sich meine Stirn in Falten. Auch ein Kopfschütteln kann schon mal vorkommen. Und immer wieder muss ich meinen Drang unterdrücken, meinen Finger zu strecken und zu rufen: «Herr Pfarrer, Herr Pfarrer! Ich hätte da mal eine Frage bzw. eine Anmerkung…!» In meinem Kopf bilden sich während des Glaubensbekenntnisses und während der Predigt ganz viele Fussnoten zum Gesagten und ich muss feststellen: «Als ich noch acht Jahre alt war, ist mir gar nicht aufgefallen, wie irrsinnig das hier alles ist.»»

    Ich weiss von Leuten im Wallis, die nicht Mitglied der RKK sind, aber im katholischen Kirchenchor mitmachen. Das ist sicherlich für beide Seiten ab und zu eine Gratwanderung. Mutmasslich würde aber ein Priester kein Fass aufmachen, um einem Musikanten das Mitmachen an einer Messe (Musikteil) zu verwehren. Andererseits muss ja auch jeder Kirchenferne für sich entscheiden, ob er bei den Teilen in der Kirche denn überhaupt mitmachen will. Ich selber war z.B. an Beisetzungen von Freunden/Bekannten/Verwandten im römisch-katholischen Gottesdienst zugegen: Wegen diesen MENSCHEN. Und TROTZ der Kirche. Denn eigentlich finde ich, was dort gesagt wird: Oft unzutreffend. (Wie oben beschrieben.)

    7. Wie erfolgt die Austrittsmeldung: Eine Bekannte von mir hat dies mit einem Austrittsschreiben an das Bistum geregelt.

    Antwort 7: Das Bistum Wallis tut manchmal ziemlich mühsam. EIGENTLICH reicht ein Austrittsschreiben, wie bei https://valabg.ch/?p=10 oder https://frei-denken.ch/kirchenaustritt beschrieben. Das Bistum Wallis/Sitten schreibt vor, man müsse das an den Taufort senden, Wohnort zähle nicht. FALLS du Taufort weisst: Okay. Das Bistum hat da halt einfach Zusatzschikanen eingebaut. Falls du Taufort nicht weisst: MUSS Wohnort eigentlich auch reichen. Falls Probleme: Meldest du.
    Lies dir, wenn du magst, mal die Seite 5 von http://www.roteanneliese.ch/wp-content/uploads/2012_RA_Nr_221.pdf durch: Einerseits :) andererseits :(
    FALLS ein Pfarrer keine Kirchenaustrittsbestätigung ausstellt: Ist das eigentlich kein Problem. An dem Datum, an welchem du den Kirchenaustrittsbrief absendest: Endet deine Kirchensteuerpflicht. Und falls das eine Gemeinde nicht akzeptieren würde: Wende dich an mich/uns: Ich erkläre das dann dem entsprechenden Gemeindesekretariat/der Steuerbehörde.

    Insgesamt finde ich halt: Man darf durchaus, vor allem wenn man mit der Institution (römisch-katholische) Kirche nichts mehr zu tun haben will: Nichts mehr mit ihr zu tun haben wollen. Ich weiss freilich, dass es gerade in «unserer» Region oftmals aus Rücksicht auf Familie/soziale Kreise etwas schwierig werden kann. Aber ich finde AUCH schwierig, dass soo viele Menschen, die eigentlich nichts mehr mit der Kirche anfangen können: Trotzdem noch da mitlaufen.
    So. Ist jetzt trotzdem einigermassen viel Text geworden… :(

    Ich hoffe, einiges davon hilft?

    Liebe Grüsse, Valentin

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