Pressemitteilung: Verzicht, betreffend aufschiebender Wirkung das Bundesgericht anzurufen

Regionalrat der Orientierungsschule Stalden <> Abgottspon Valentin

Pressemitteilung: Verzicht, betreffend aufschiebender Wirkung das Bundesgericht anzurufen; Drängen auf raschen materiellen Entscheid betreffend missbräuchliche Kündigung Valentin Abgottspon

Mein Anwalt und ich haben entschieden, dass wir das Bundesgericht in Sachen aufschiebender Wirkung nicht anrufen werden, wir drängen stattdessen auf einen raschestmöglichen Entscheid in der Sache selber, also darauf, dass festgestellt wird, dass es sich um eine missbräuchliche Kündigung gehandelt hat.

Trotz des Verzichtes, ans Bundesgericht zu gelangen, bleiben verschiedene Punkte stossend:

Es soll angeblich nur das Recht auf eine materielle Entschädigung vorhanden sein, nicht das Recht auf eine Wiedereinsetzung.
Die Orientierungsschule Stalden ist eine ausgezeichnete Schule, im Lehrerteam ist eine grosse Hilfsbereitschaft und Kollegialität vorhanden, das Arbeitsklima war (zumindest bis zu meiner Kündigung) immer hervorragend. Es war eine echte Freude, mit den Lehrpersonen aus Stalden zusammenarbeiten zu dürfen. Eine Rückkehr an den angestammten und liebgewonnen Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit mit den von mir hoch geschätzten Arbeitskollegen scheint also zumindest vorläufig illusorisch. Das bedauere ich zutiefst. Ich vermisse die tagtägliche Arbeit mit meinen Lehrerkollegen aus Stalden und bin froh, dass der private Kontakt zu einigen unter ihnen nicht abgebrochen ist.

Des Weiteren ist die Tatsache stossend, dass hier Verwaltungsrecht und Privatrecht nach meiner Meinung unbedacht in eins gesetzt werden:
Wenn in der Privatwirtschaft jemand eine missbräuchliche Kündigung ausspricht und sich der Gekündigte anschliessend sein Recht vor Gericht erstreitet, so muss der Firmeninhaber den Schaden aus seiner eigenen Kasse bezahlen. Hier ist dieser Fall nicht gegeben. Die öffentliche Hand (die Steuerzahler der Region Stalden) wird den Schaden bezahlen müssen, nicht etwa die Mitglieder der Kommission oder gewisse Einzelpersonen ausserhalb der Schulkommission, welche in einer krassen Überreaktion und Machtdemonstration die Verfassung verletzt haben und an mir ein politisches Exempel statuiert haben.

Auch ist die lange Frist von 3 Monaten, welche es zum Entscheid des Kantonsgerichtes brauchte (vom 2.11.2010 bis zum 3.2.2011) stossend:
Sie ist als Rechtsverzögerung zu werten und in ihrer faktischen Wirkung kommt sie einer Rechtsverweigerung bezüglich eines einfachen und dringlichen Prozessentscheides gleich.
Gemäss Art. 51 Abs. 4 VVRG soll eine solche Überprüfung „ohne Verzug“ stattfinden. Diese Bestimmung („ohne Verzug“) war damals im Grossen Rat der Grund, dass die Änderung des Gesetzes („Lex Fournier“) überhaupt beschlossen werden konnte.
Im Wallis herrscht nämlich die Umkehrung der üblichen Verhältnisse: Hier verfügt eine Behörde regelmässig den Entzug der aufschiebenden Wirkung, und der Beschwerdeführer muss dann um deren Wiederherstellung kämpfen. Normalerweise kommt dieses Rechtsmittel in der Schweiz genau umgekehrt zur Anwendung: Eine Beschwerde hat per se eine aufschiebende Wirkung und es müsste von einem Gericht (dann allenfalls auch ohne Verzug) entschieden werden, dass deren Entzug zu erfolgen habe.

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Ich verweise hier noch einmal auf das umfassende Gutachten, welches Prof. Dr. Markus Schefer (Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Basel) erstellt hat: http://www.frei-denken.ch/de/2011/01/rechtsgutachten-zur-kundigung-des-walliser-lehrers/

Ich kann auf Nachfrage Medienvertretern auch das Urteil des Kantonsgerichts sowie die detaillierten Erwägungen meines Anwaltes zugänglich machen.

Für weitere Auskünfte stehe ich ebenfalls zur Verfügung.

Mail: valentin.abgottspon@gmail.com Tel: 078 671 08 03
www.valabg.ch/misc/ wallis.frei-denken.ch valais.librepensee.ch www.frei-denken.ch

Pressemitteilung Abgottspon

Link zur PDF-Datei.

Über Valentin Abgottspon

Philosoph, Germanist, Lehrer. Wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte, und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen.
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