Aus dem Rechtsgutachten zum Fall Abgottspon, Seite 34:
Wird das Ansehen der Schule aber dadurch in Frage gestellt, dass auf verfassungswidrige Praktiken der Schulbehörden hingewiesen wird, liegt das rechtmässige Mittel zum Schutz des Ansehens nicht in der Einschränkung entsprechender öffentlicher Äusserungen, sondern in der Herstellung verfassungskonformer Zustände.
Aus dem Rechtsgutachten zum Fall Abgottspon, Seite 34: Wird das Ansehen der Schule aber dadurch in Frage gestellt, dass auf verfassungswidrige Praktiken der Schulbehörden hingewiesen wird, liegt das rechtmässige Mittel...
Über Valentin Abgottspon
Philosoph, Germanist, Lehrer. Wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte, und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen.
Dieser Beitrag wurde unter
Freidenker veröffentlicht. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den
Permalink.
Pingback: Ein Kreuz ist keine Zierde… – Humanistischer Verband Österreich
Ja gut. – In der Schweiz! Aber das gilt ja in Deutschland schon nicht mehr.