Staatsrat lässt sich mit Entscheidung Zeit – und bekommt recht

Der Walliser Bote berichtet am 12. Juli 2011 auf Seite 4 über den Entscheid des Kantonsgerichts, dass sich der Staatsrat nicht unbedingt beeilen müsse, einen Entscheid zu fassen:
WB 12 Juli 2011 p4KGRechtsverweigerung Beschwerde

Link auf die PDF-Datei.

Auch www.1815.ch und Radio Rottu Oberwallis berichteten.

Siehe auch den Eintrag auf der Webseite der Sektion Wallis der Freidenker-Vereinigung der Schweiz.

Neulich habe ich formuliert:

Die Behörden bedienen sich ja im Steuertopf für die Anwaltskosten, ich kann das nicht tun.

Das ist immer noch so; Spendenaufruf und Zusammenfassung der Geschehnisse finden sich im Artikel vom 28. Juni 2011 oder auf der entsprechenden Seite der FVS.

Über Valentin Abgottspon

Philosoph, Germanist, Lehrer. Wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte, und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen.
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