Der Walliser Bote berichtet am 12. Juli 2011 auf Seite 4 über den Entscheid des Kantonsgerichts, dass sich der Staatsrat nicht unbedingt beeilen müsse, einen Entscheid zu fassen:
WB 12 Juli 2011 p4KGRechtsverweigerung Beschwerde
Link auf die PDF-Datei.
Auch www.1815.ch und Radio Rottu Oberwallis berichteten.
Siehe auch den Eintrag auf der Webseite der Sektion Wallis der Freidenker-Vereinigung der Schweiz.
Neulich habe ich formuliert:
Die Behörden bedienen sich ja im Steuertopf für die Anwaltskosten, ich kann das nicht tun.
Das ist immer noch so; Spendenaufruf und Zusammenfassung der Geschehnisse finden sich im Artikel vom 28. Juni 2011 oder auf der entsprechenden Seite der FVS.