In der Februar-Ausgabe der Studentenzeitschrift zoon politikon war ich journalistisch tätig*, nicht zu verwechseln mit dem vorzüglichen (womit nicht gesagt sei, dass nicht auch die Zeitschrift vorzüglich sei!) scienceblog des selben Namens, geschrieben von Ali Arbia.
*Ohne Honorar, man schreibt ja für die Ewigkeit und das Literaturarchiv, nicht etwa für Geld. Wie schrieb schon der Klassische im Wilhelm Meister?
Der König, dem das Lied gefiel,
Ließ, ihn zu ehren für sein Spiel,
Eine goldne Kette reichen.Die goldne Kette gib mir nicht.
[…]
Das Lied, das aus der Kehle dringt,
Ist Lohn, der reichlich lohnet.
Freilich: «Hier irrt Goethe…!» Man muss prinzipiell schon schauen, wo man finanziell denn so bleibt, als Person, der eine missbräuchliche fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, die aufgrund dieser Handlungen und diverser Verleumdungen ein faktisches Berufsverbot im Kanton Wallis erhalten hat. Und die Verfassungsbrecher befinden sich sämtliche noch in Amt und «Würden», die meisten wohl mit sechsstelligen Löhnen. Da ist ein Liedchen mitnichten Lohn der reichlich lohnet. Mit Liedchen und Artikeln kann man sich nix kaufen.
Anbei also der Ausschnitt mit meinem Text in zoon politikon Nr. 10, Februar 2011, Seite 34-36.
ZoonPolitikonFeb2011 Nr10 S34 36VA
Neben der Tatsache, dass ich immer wieder Verweise auf die Literaturgeschichte einbaue, möchte man ja auch noch anderen erzieherischen und bildenden Mehrwert einbauen (man wird das Oberlehrerhafte, das Pädagogische halt so schwer los…). Z.B. für die mitlesende journalistische Zunft des Oberwallis‘. Hier also zusätzlich noch mein Originaltext. Für die historisch-kritische Abgottspon-Ausgabe wird man ja dann den eingesandten mit dem publizierten Text kommentierend vergleichen. Ich kann hier jedenfalls bereits einen der frappierendsten Eingriffe herausstreichen:
Meine Bemerkung betreffend Jurist Peter Margelist wurde kassiert. Im «Buch zum Skandal» wird übrigens schlussendlich eine noch spitzere Bemerkung zur Unprofessionalität meines Lieblingsjuristen stehen. Zu Beginn der ganzen Auseinandersetzung konnte ich mich des Gedankens nicht erwehren: «Kann man wirklich dermassen unprofessionell sein? Kann man tatsächlich Jurist sein, und sich in einer dermassen ’seligen‘ Unkenntnis der Rechtslage befinden?» Ich dachte an einen groben Scherz, an einen an Poe’s Gesetz angelehnten practical joke. Die folgende Redewendung sollte ja breit bekannt sein: «Ein Gescheiter kann sich dumm stellen. Aber ein Dummer wirkt halt echter.» So hatte sich zuerst bei mir der Gedanke festgesetzt, dass man doch nicht derart anti-laizitär und unwissend sein könne. Aber anscheinend kann man doch. Margelist hat sich also wohl nicht unwissend und dumm gestellt. Mir liegen übrigens auch Protokolle vor, die weitere pikante Details belegen, welche … [Ach! Sancta simplicitas, ich mag das gar nicht weiter ausführen…]
Original war also vorgesehen:
Viele Walliser gefallen sich ja durchaus darin, nicht als durchschnittlich zu gelten, nicht ganz schweizerisch zu sein. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Wir haben Präsidenten von Fussballweltverbänden und von Super-League-Clubs zu bieten, die sicherlich nicht durchschnittlich sind. Ich traue es übrigens einem durchschnittlichen Jurastudenten im 3. Semester zu, seine Rolle besser zu finden in einem solchen Gespräch wie jenem bei der Dienststelle, professioneller zu argumentieren, sachlicher zu sein. Immerhin war der Beamte in diesem Gespräch nicht als christlicher Apologet anwesend, sondern als Jurist der Dienststelle für Unterrichtswesen. Aber eines ist dieser Jurist halt auch ganz bestimmt nicht: Nämlich durchschnittlich.