Presseberichte zum veröffentlichten Gutachten und einige Kommentare

Das Gutachten ist auf der Seite der Freidenker-Vereinigung der Schweiz sowie auf der Seite der Sektion Wallis veröffentlicht.

Anbei die Presseberichterstattung, wie sie mir bis zum 28. Januar 2011 vorliegt.

Am 23. Januar 2011 erschien in der NZZ am Sonntag auf der Seite 15 ein von Matthias Herren verfasster Artikel.

NZZaS 23Januar2011Ausschnitt

Kommentar: Wer alleine den Artikel liest, könnte auf die Idee kommen, dass das Gutachten zum Schluss komme (d.h. von Grundrechtsfragen her besehen der Sachverhalt folgender sei), dass Kruzifixe, Kreuze oder andere religiöse Symbole in Lehrerzimmern erlaubt wären.
Das ist nicht der Fall. Im Abschnitt 2.3.2. Kruzifix in Lehrerzimmern des Gutachtens (Seite 29f) wird erwähnt, dass bei Präsenz eines Symbols in Lehrerzimmern bei der Beeinflussung und Beeinflussbarkeit der betreffenden Personen ein Unterschied gemacht werden müsse (wie dies im NZZaS-Artikel auch korrekt zitiert wird). Auch Fussnote 131 ist Beachtung zu schenken. Die Einschränkung der Freiheit von Lehrpersonen ist also gemäss Gutachten nicht per se gerechtfertigt, jedoch wahrscheinlich als vernachlässigbar einzuschätzen. Das Gutachten äussert sich meiner Meinung nach hierzu nicht abschliessen. Die Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit von Lehrpersonen ist in geringerem Masse schwer wiegend als jene von Schülerinnen und Schülern.
Es wird für die abschliessende Aussage

Es erscheint unseres Erachtens deshalb nicht zulässig, solche Symbole in Lehrerzimmern anzubringen.

eben nicht die individuelle Freiheit, sondern die allgemeine Neutralitiätspflicht des Staates angeführt.

Wohl gemerkt: Der NZZaS behauptet nicht, dass religiöse Symbole in Lehrerzimmern erlaubt seien, sie führt aber die weitergehenden Überlegungen nicht weiter aus.

Die NZZaS-Berichterstattung führte dann zu Kurzmeldungen auf:

    www.hpd.de (Humanistischer Pressedienst)
    www.kath.ch (Portal katholische Kirche Schweiz)
    www.kipa-apic.ch (Katholische internationale Presseagentur)
    www.ref.ch (Das Portal der Reformierten)

Auf der Webseite von Radio Rottu Oberwallis wurde die Berichterstattung über das Gutachten mehrfach verändert.

Zuerst lautete sie:

Stalden: Kündigung wegen Kruzifix illegal

Die Kündigung von Valentin Abgottspon an der Orientierungsschule in Stalden ist missbräuchlich. Zu diesem Schluss kommt ein Rechts-Gutachten welches Abgottspon in Auftrag gegeben hat. Dies nachdem er im letzten Herbst fristlos gekündigt wurde. Wie die NZZ am Sonntag weiter schreibt, widerspreche die Bestimmung im Schul-Gesetz der Verfassung. Demnach soll die Schule religiös neutral sein. Verpflichte der Staat die Schüler auf ihre Aufgaben als Christen vorzubereiten, nehme er klar Stellung zugunsten der christlichen Religion.
/ap…Authors: rro

Diese Meldung wurde dann eliminiert.

Zwischenzeitlich stand zu lesen:

Stalden: Ungerechtfertigte Kündigung von Valentin Abgottspon

Die Kündigung von Valentin Abgottspon an der Orientierungsschule in Stalden ist missbräuchlich.

Zu diesem Schluss kommt ein Rechts-Gutachten welches Abgottspon in Auftrag gegeben hat. Dies nachdem er im letzten Herbst fristlos gekündigt wurde. Wie die NZZ am Sonntag weiter schreibt, widerspreche die Bestimmung im Schul-Gesetz der Verfassung. Demnach soll die Schule religiös neutral sein. Wenn der Staat sich verpflichte, die Schüler auf ihre Aufgaben als Christen vorzubereiten, nehme er klar Stellung zugunsten der christlichen Religion./ap

Der diesbezügliche Entscheid des Kantonsgerichts steht noch aus.

Daraus wurde dann die noch immer vorhandene Meldung:

Stalden: Widerrechtliche Kündigung von Valentin Abgottspon?

Die Kündigung von Valentin Abgottspon an der Orientierungsschule in Stalden soll widerrechtlich sein.

Zu diesem Schluss kommt ein Rechts-Gutachten, das Abgottspon in Auftrag gegeben hatte. Dies nachdem ihm im vergangenen Herbst fristlos gekündigt worden war. Wie die NZZ am Sonntag weiter schreibt, widerspricht der Artikel 3 im Walliser Schulgesetz der Bundesverfassung, weil es eine klare Postion zugunsten der christlichen Religion bezieht. Dies verletze den Grundsatz der religiösen Neutralität. Solche Bestimmungen seien dem Staat verboten./ap

Zurzeit beurteilt das Kantonsgericht, ob die Kündigung von Valentin Abgottspon rechtsmässig oder widerrechtlich war.

Das Walliser Online-Magazin www.1815.ch berichtete ausführlich. Längere Zeit (meiner Erinnerung nach bis in den Dienstag hinein) war dieser Artikel der meistgelesene auf dem News-Portal.

Auf www.lematin.ch ist dann auch ein Artikel erschienen. Le Matin hat die Kommentarfunktion aktiviert, es finden sich beim Bericht also viele Rückmeldungen von Leserinnen und Lesern.

Am Montag, 24. Januar folgte dann die Berichterstattung des Walliser Boten. Ein schöner Tag, gleich zwei sympathische Siegertypen auf der Titelseite: Didier Cuche und Valentin Abgottspon… :)

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Auf der Titelseite findet sich der Kommentar von Werner Koder, auf der Seite 5 ein Artikel von Luzius Theler.

Kommentar: Ich kann nicht umhin zu vermuten, dass Werner Koder das Gutachten nicht oder nicht genau genug gelesen hat.
Dass er tatsächlich ein juristischer Laie ist, ist kein Problem. Man muss teilweise sogar Leuten, welche nicht juristische Laien sind, sondern über juristische Bildung verfügen, erklären, was es mit der Präambel der Bundesverfassung auf sich hat: Diese Präambel hat keinerlei juristische Bewandnis. Man kann sich nicht auf sie berufen. Es ist freilich schade, dass dieser Passus sich immer noch am Beginn der BV befindet. Er hat aber – wie die Rechtsprechung beweist – keine rechtliche Kraft.
Nebenbei: Es ist von einem Gott die Rede, keineswegs von einem christlichen Gott oder Ähnlichem, aber wie gesagt: Die Präambel ist nicht verbindlich. [Über die genauen Termini lasse ich mich gerne von einem Fachmann belehren/präzisieren, inhaltlich ist das hier aber korrekt wiedergegeben.]
Korrekt ist, dass die Kantone bei der Ausgestaltung des Verhältnisses von Kirche und Staat ein gewisser Spielraum eingeräumt wird. Dabei ist vor allem an die Kirchensteuern und an die öffentlich-rechtliche Anerkennung zu denken, wie die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtes gezeigt hat (Kt. Bern: Finanzierung der Pfarrerlöhne aus den allgemeinen Steuern, Entscheid zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen, d.h. Firmen, Stiftungen etc.). Die Kantone dürfen aber BV 15 nicht verletzen. Die Kantone sind nicht frei darin, die Pflicht zur religionsneutralen Gestaltung des Schulunterrichts und Schulbetriebes an öffentlichen Bildungseinrichtungen zu missachten. Darüber besteht in der geltenden Rechtsprechung keinerlei Zweifel.
Dem Satz:

Vor diesem Hintergrund sollte das Wallis folglich das Recht haben, in seinem Schulgesetz eine klare Position für die christliche Religion zu beziehen.

ist also zu widersprechen.

In der Sendung Tagesinfo des Walliser Regionalfernsehens Kanal 9 wurde dann auch kurz berichtet:

Valentin Abgottspon – Stand der Dinge
Ein Rechtsgutachten bewertet die Entlassung des Staldner Lehrers als illegal. Doch die rechtskräftigen Entscheide des Staatsrates und des Kantonsgerichtes sind immer noch hängig.

Im Bericht wird die Bemerkung gemacht, mir werde angeblich (das sagt wohl die «Gegenseite»?) eine zu grosse Plattform eingeräumt.

Ich habe den Eindruck, dass die Medien hier durchaus korrekt handeln, indem sie über diesen Fall berichten. Zudem haben sie insgesamt recht gut begriffen, um welche zentrale Grundlagen des Verhältnisses Staat-Bürder es hier geht. Die Verteidiger der Kündigung haben das meiner Ansicht nach keineswegs verstanden.

Ich habe dem Journalisten gegenüber (der mich im Vorgespräch auf solche Äusserungen von Beamten angesprochen hat) ziemlich klar ausgedrückt gesagt: Ich halte das weinerliche sich Beschwerden dieser Leute für nichts anderes als eine kolossale Frechheit! Staatsrat, Adjunkte, Juristen, allerlei Beamte… alle noch in Amt und Würden, wohingegen ich arbeitslos bin und von verschiedenster Seite angefeindet werde. Und viele dieser Jammerer verdienen weit jenseits der Hunderttausend per annum, während ich momentan finanziell sehr klamm dastehe. Diese Leute verletzen in krasser Weise als Machtdemonstration eigentlich garantierte Grundrechte und beschweren sich dann, dass darüber berichtet wird und ich mir nicht einfach so auf den Hut scheissen lasse? Da darf ich wohl ganz gerechtfertigterweise à la Carlin fragen: WTF!?

Die Behörden sollten nicht jammern, sondern eine Arbeitsgruppe zusammenstellen, welche unverzüglich damit beginnt, im Wallis verfassungsgemässe Zustände herzustellen.

Ich erinnere hier noch einmal an ‚die schöne Stelle‘:

Wird das Ansehen der Schule aber dadurch in Frage gestellt, dass auf verfassungswidrige Praktiken der Schulbehörden hingewiesen wird, liegt das rechtmässige Mittel zum Schutz des Ansehens nicht in der Einschränkung entsprechender öffentlicher Äusserungen, sondern in der Herstellung verfassungskonformer Zustände.

(Aus dem Rechtsgutachten, Seite 34.)

Am Donnerstag, 27. Januar 2011 erschien in der RhoneZeitung auf Seite 15 in der Rubrik ‚RZetera‘ folgender kurze Text:

Es ist von Wurst und Verein die Rede, weil im vorhergehenden Textteil von einem nicht mehr allzu fitten Eishockeyspieler gesprochen wird, der einen Vereinswechsel gemacht hat.

Um allfällige Befürchtungen zu zerstreuen und Gerüchte im Keim zu ersticken: Ich bin bei der Freidenker-Vereinigung sehr glücklich und hege keinerlei Transferabsichten. Wechselgerüchte und von den Medien kolportierte Ablösesummen in fünfstelliger Höhe für einem Wechsel zur RKK sind aus der Luft gegriffen.

Über Valentin Abgottspon

Philosoph, Germanist, Lehrer. Wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte, und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen.
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